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Aniela Maria Mikolajczyk

Alexander von Humboldts Manuskript
Isle de Cube. Antilles en général in der Biblioteka Jagiellońska als Vorstufe des Essai politique sur l‘île de Cuba1

Zusammenfassung

Das von Alexander von Humboldt ab 1804 oder später verfasste Manuskript „Isle de Cube. Antilles en général“ wurde erst kürzlich zum ersten Mal veröffentlicht. Es stellt die Grundlage für den Essai politique sur l‘île de Cuba (1826) dar, der als das „wichtigste liberale Manifest des 19. Jahrhunderts gegen die Sklaverei“ gilt. Ziel der Untersuchung ist, die textgenetische inhaltliche und stilistische Entwicklung vom Manuskript zur Publikation ansatzweise nachverfolgen zu können, um Rückschlüsse auf Humboldts Arbeitsweise und Strategien als Autor mit einem politischen Anliegen zu ziehen.

Resumé

Le manuscrit «Isle de Cube. Antilles en général» – écrit par Alexander von Humboldt dès l’année 1804 ou plus tard, a été récemment publié pour la première fois. Il sert de fondation à l’Essai politique sur l’île de Cuba (1826), qui est considéré comme le «manifeste libéral le plus important du XIXe siècle contre l’esclavage». Cette étude propose une approche génétique concernant le contenu et le style du manuscrit jusqu’à la publication, pour en tirer des conclusions sur les méthodes et stratégies de travail de Humboldt comme auteur, notamment en lien avec des préoccupations politiques.

Summary

The manuscript “Isle de Cube. Antilles en général“, written by Alexander von Humboldt from 1804 onwards or later, has only recently been published. It is the groundwork for the Essai politique sur l’île de Cuba (1826), which is regarded as the “most important liberal manifesto against slavery of the 19th century“. The aim of this study is to trace the textual genesis of Humboldt’s work in regard to content and style from the manuscript to the publication in order to draw conclusions on Humboldt’s methods and strategies as an author with a political concern.

1 Der Artikel ist in Zusammenhang mit dem Transarealen Symposion „Humboldtsche Wissenschaft im Spannungsfeld zwischen Polen, Brasilien und Deutschland“ vom 6. November 2015 entstanden. http://www.uni-potsdam.de/humboldtart/aktivitaeten/veranstaltungen/2015-transareales-symposion.html.

Zur Bedeutung des Cuba-Manuskripts

In der „Berlinka“-Sammlung1 der Krakauer Biblioteka Jagiellońska befindet sich ein Tagebuchfragment Alexander von Humboldts, das im September 2016 zum ersten Mal von Ulrike Leitner, Piotr Tylus und Michael Zeuske innerhalb des Projekts „Alexander von Humboldt auf Reisen – Wissenschaft aus der Bewegung“ der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften veröffentlicht wurde.2 Es handelt sich um das sogenannte Cuba-Manuskript, dessen vollständiger Titel „Isle de Cube.3 Antilles en général“4 lautet. Meine Ausführungen konzentrieren sich im Wesentlichen auf diesen für die neuere Humboldt-Forschung wichtigen Text.

Das Manuskript stellt eine Schrift über Kuba – die größte und bedeutendste Insel der Karibik – und über andere Antillen dar. Alexander von Humboldt und Aimé Bonpland reisten während der Amerikareise (1799–1804) zweimal nach Kuba. Der erste Aufenthalt dauerte drei Monate (19. Dezember 1800 bis 15. März 1801), der zweite nur anderthalb Monate (19. März bis 29. April 1804). Der Text bezieht sich auf die zweite Cuba-Reise.5 Er stellt jedoch keine Schilderung des Reiseverlaufs im engen Sinne dar, auch wenn dessen „Repräsentation“ darin zu finden ist.6

Es ist zur Zeit nicht eindeutig feststellbar, wann die Abfassung des Manuskripts begann, da es nicht datiert ist. Hinweise auf eine zeitliche Spanne liefern einzelne Jahreszahlen im Text.7 Humboldt arbeitete noch mindestens bis 1823 an dem Text weiter und fügte viele Informationen und Anmerkungen hinzu.8

Das Cuba-Manuskript ist hauptsächlich auf Französisch verfasst, daneben sind Passagen und einzelne Wörter in spanischer, englischer und deutscher Sprache darin enthalten. Insgesamt umfasst es 14 Blätter und neun angeklebte Zettel.9 Es besitzt Gemeinsamkeiten mit den sogenannten Amerikanischen Reisetagebüchern Humboldts, so z. B. in der „thematischen Vermischung“ der Inhalte. Dabei ist es aber u. a. aufgrund der Durchnummerierung einzelner Abschnitte kein typisches Tagebuchfragment.10 Humboldt ließ das Manuskript nicht in die neun gebundenen Lederbände, die Ende 2013 von der Stiftung Preußischer Kulturbesitz erworben wurden, aufnehmen. Über die Gründe für diese Entscheidung lässt sich nur spekulieren. Vielleicht hatte Humboldt beabsichtigt, sich mit diesem Teil der Tagebücher noch nach der Bindung der anderen Hefte gesondert und intensiver auseinanderzusetzen oder er wollte ihn womöglich noch zirkulieren lassen. Bisher wurden jedoch keine Belege für diese Vermutungen gefunden. Eventuelle Hinweise könnte die Ablage im Humboldt-Nachlass in Krakau in den Kästen 1–3, die das gesammelte Material zu Cuba und Mexiko enthalten, liefern.11

Ziele der Untersuchung

Bei der vorliegenden Auseinandersetzung mit der Schrift „Isle de Cube. Antilles en général“ geht es vor allem um einen Vergleich dieses Manuskripts mit dem von Humboldt veröffentlichten Essai politique sur l‘île de Cuba12. Das Ziel ist, die textgenetische Entwicklung vom Manuskript zur Publikation ansatzweise nachverfolgen zu können. Es wird dabei das Augenmerk auf das Thema der Sklaverei und deren Ablehnung durch Humboldt gelegt, das eines der Hauptthemen des Manuskripts darstellt. Interessant ist in diesem Zusammenhang zu beobachten, welche Veränderungen Humboldt beispielsweise in der Gesetzgebung und in der politischen Realität dokumentiert und wie sie sich auf seinen veröffentlichten Text auswirken, oder welche Unterschiede es in Humboldts Umgang mit den Namen von Sklavereigegnern und -befürwortern und seiner Kritik am Sklavereisystem in beiden Texten gibt.

Neben der inhaltlichen vergleichenden Analyse wird mit Hilfe einer punktuellen Stilanalyse einzelner Passagen beispielhaft verdeutlicht, wie die Wirkung von politischen und ethischen Inhalten durch die ästhetische Form intensiviert wird und inwieweit dies bereits im Manuskript angelegt ist. Die Erforschung der poetischen Dimension der Texte Humboldts ist auch insofern von Interesse, als sich Humboldt, wie Ottmar Ette feststellt, sein Leben lang intensiv mit Schreibstilen beschäftigte.13

Einen weiteren wichtigen Aspekt dieses vergleichenden Vorgehens, das sowohl den Inhalt als auch den Stil betrifft, stellt eine Überprüfung der häufig angenommenen These vor allem Manfred Kossoks, aber auch anderer Forscher wie Margot Faaks oder Kurt Biermanns dar, nach der sich Humboldt in den Schriften privateren Charakters – wie Tagebüchern und Briefen – härter und offensiver politisch äußerte als in den Publikationen.14

Durch diese Analyse inhaltlicher und formaler Aspekte können Rückschlüsse auf Humboldts Arbeitsweise und Strategien als Autor mit einem politischen Anliegen gezogen werden.

Zunächst sollten jedoch einige Informationen zum Thema „Humboldt und die Sklaverei“ gegeben werden.

Sklaverei als Hauptthema des Cuba-Manuskripts

Bereits kurz nach der Entdeckung der Insel im Jahre 1492 durch Columbus wurden Menschen aus Afrika versklavt und nach Kuba verschleppt.15 Sie arbeiteten vor allem im Zuckerrohr- und Kaffeeanbau, aber auch in vielen anderen Wirtschaftsbereichen. Von 1800 bis 1804 – gerade in der Zeit der beiden Kuba-Aufenthalte Humboldts – hatte sich die Insel zum Zentrum der transatlantischen Massensklaverei entwickelt.16 Michael Zeuske vermutet, dass diese Tatsache einer der wichtigsten Gründe für den zweiten Aufenthalt auf der Insel war.17 Doch Humboldts jahrelange vergleichende wissenschaftliche Forschung über die Sklaverei habe bereits vorher begonnen, was sich in den gebundenen Tagebüchern manifestiere.18

Da die beiden Reisenden Humboldt und Bonpland auf Kuba zumeist von Vertretern der Elite der Großgrund- und Zuckerplantagenbesitzer, die Sklaven besaßen und meistens auch Sklavenhandel betrieben, beherbergt wurden und deren Vertrauen gewannen, konnten sie persönlich aus der Nähe das System der Sklaverei beobachten.19 So ist die Sklaverei, insbesondere auf Kuba, aber auch in anderen Kolonien, ein Hauptthema des Manuskripts.20 Humboldt notierte darin Informationen über Sklaverei-Gesetze und Lebensumstände von Versklavten. Drei längere Abschnitte sind dabei – ähnlich wie in den gebundenen Tagebüchern – mit dem Titel „Esclaves” versehen.21 Daneben sind Themen enthalten, die nicht oder nur indirekt mit der Sklaverei verbunden sind, wie Geographie, Wirtschaft, Theater oder Krankheiten der Einwohner der Kolonien.

Über Humboldts abolitionistische Einstellung

Wie viele schriftliche Belege zeigen, war Humboldt tief erschüttert von der Sklaverei und der oft damit einhergehenden Brutalität und Inferiorisierung der versklavten Menschen, die er in den amerikanischen Kolonien miterlebte.22

In den Tagebüchern, darunter auch im Cuba-Manuskript, sind frühe Manifestationen der abolitionistischen Haltung Alexander von Humboldts festgehalten.

Um nur ein Beispiel aus dem Cuba-Manuskript anzuführen: Er verwendet ein analogisierendes Argument, indem er andere kriminelle Handlungen mit der Sklaverei gleichsetzt. Dabei widerspricht er Rechtfertigungsstrategien damaliger Politiker, die sich für die Fortführung des Sklavenhandels aussprachen:

L’Admiral Edward croit que les Africains ne gagnerait [sic] pas par l’abol. de la Traite parce que les Hollandais et Francais en acheteraient d’autant plus, ou parceque les Negres resteraient Esclaves des Africains, qu’on ne leur rendrait pas la liberté une fois perdue. Je reponds que la France[,] au lieu d’introduire le Code noir sans restriction[,] aurait pu faire[,] après la Paix d’Amiens[,] une Cause commune de l’abolition. Les Anglais s’y serait [sic] prêté [sic]. Puis[,] on n’a pas le droit de voler parce qu’un autreassasine [sic]. Aussi ne faut[-]il pas oublier que[,] si les Europeens n’achetaient pas ou peu, les Princes africains auraient moins d’interet pour faire tant d’Esclaves, ils ne seraient pas excité [sic] par les factories.23

Damals gängige konformistische Argumente wie die des hier zitierten Abolitionsgegners Admiral Edwards24, in denen auf Praktiken anderer Völker verwiesen wird, um die eigene Verantwortung zu minimalisieren, sind für Humboldt nicht akzeptabel. Viel mehr verweist er in einer globalisierenden Sichtweise, in der die jeweiligen Erdteile einander beeinflussen25, auf die Schuld der Europäer, deren marktwirtschaftliches Agieren Sklavenhandel bereits in Afrika unter den Einheimischen begünstigte.

Dass Humboldt aus pragmatischen und humanitären Gründen keine sofortige, sondern eine graduelle Abolition anstrebte, zeigt das folgende Zitat aus dem Cuba-Manuskript:

S’il est dangereux qu’auqu’un Gouvernement [ne] s’occupe en ce moment de la liberté des Negres[,] on pourrait dumoins s’occuper d’ameliorer leur sort, de les rendre moins malheureux. C’est un Crime de ne pas le faire.26

Da er sich über die Nachteile und Gefahren einer zu rapiden Umstrukturierung für die Gesellschaft und selbst für die Versklavten oder noch mehr über die damit verbundenen Ängste der Politiker im Klaren war, schlug er viele Reformen vor, um wenigstens die Lebensbedingungen der Versklavten so schnell wie möglich zu verbessern – am Ende sollte aber die Institution der Sklaverei ganz verschwinden.

Vor allem im Essai politique sur l‘île de Cuba – nach Michael Zeuske dem „wichtigste[n] liberale[n] Manifest des 19. Jahrhunderts gegen die Sklaverei“27 – wurden Inhalte, zum Teil aber auch Fragmente des Cuba-Manuskripts publiziert. Humboldts Ziel war es nun ganz offensichtlich und öffentlich, die Frage der Sklaverei politisch zu beeinflussen.28 So schreibt er darin: „Il appartient au voyageur qui a vu de près ce qui tourmente ou dégrade la nature humaine, de faire parvenir les plaintes de l’infortune à ceux qui peuvent la soulager.“29

In der Zeit zwischen dem Verfassen vieler Teile des Manuskripts und der Veröffentlichung des Essai politique über Kuba wurden zwar viele Reformen der Sklaverei vorangetrieben30 und es gab Versuche, den Sklavenhandel und die Sklaverei zu verbieten, worüber Humboldt berichtet.31 Doch in der Realität bestand sie trotzdem fort, da viele Gesetze nicht umgesetzt wurden und ein illegaler Sklavenschmuggel florierte.32 Auf Kuba wurde die Institution der Sklaverei erst 1886 endgültig per Gesetz abgeschafft, zwölf Jahre vor der Unabhängigkeitserklärung der Insel.33 Deshalb war es auch zur Zeit der Veröffentlichung des Essai politique noch immer ein kühner Schritt seitens Humboldts, abolitionistische Äußerungen publik zu machen. So wurde die spanische Übersetzung des Essai politique 1827 auf der Insel Kuba verboten.34 Und auch später behielt das Werk seine Brisanz. Nach 29 Jahren, noch zu Lebzeiten Humboldts, verfälschte der Übersetzer des Essai politique John S. Thrasher (1817–1879), ein Sklavereibefürworter aus den Südstaaten der USA und Anhänger der Annexion Kubas durch die Vereinigten Staaten35, vorsätzlich den Sinn vieler Aussagen Humboldts und ließ zudem das letzte Kapitel mit dem Plädoyer gegen die Sklaverei ganz aus, um den Abolitionisten keine Argumente in der politischen Debatte zu liefern.36 Wie wichtig für Humboldt seine abolitionistischen Aussagen waren, zeigt seine Reaktion auf Thrashers Vorgehen, die in den Berlinischen Nachrichten von Staats- und gelehrten Sachen am 25. Juli 1856 veröffentlicht wurde:

Auf diesen Theil meiner Schrift lege ich weit größere Wichtigkeit als auf die mühevollen Arbeiten astronomischer Ortsbestimmungen, magnetischer Intensitäts-Versuche oder statistischer Angaben.37

Ein analytischer Vergleich
zum Thema der Grausamkeit der Sklaverei

Es lassen sich viele intratextuelle Bezüge zwischen dem Cuba-Manuskript und den veröffentlichten Werken Humboldts nachweisen. Ganze Passagen wurden in ähnlicher oder sehr veränderter Form in bestimmten Werken Humboldts publiziert. Manche Motive kommen nur einmal im Manuskript vor, andere wiederholen sich mehrmals darin, doch beide Motivarten erscheinen in mehreren Publikationen wieder.38

Es wird nun versucht, anhand von Beispielen einige Übereinstimmungen und Unterschiede zwischen dem Manuskript und dessen Überarbeitung im Essai politique sur l‘île de Cuba zu verdeutlichen, da in diesem Werk die meisten Motive aus dem Cuba-Manuskript wiederzufinden sind. Der Fokus wird auf die Thematik der Grausamkeit der Gesetze der Sklaverei gelegt, die Humboldt besonders vehement kritisiert und immer wieder deutlich als „unmenschlich“ und „barbarisch“ benennt.

Als gravierendste Form von Grausamkeit erweist sich aus der Sicht des Reisenden der Verkauf von Kindern, sogar im Säuglingsalter, und die dadurch verursachte Trennung von ihren Eltern, insbesondere von der Mutter.39 Die Praktik wurde erst 1826 kurz vor der Veröffentlichung des Essais verboten. Im Manuskript schreibt Humboldt dazu: „D’ailleurs aucun âge [n’]est fixé a l’Isle de Cube pour vendre l’enfant Negre. On peut le vendre à la mamelle, l’arracher du Sein de sa mère!!40 Die Passage ist rhetorisch und emotional aufgeladen, was von der Interpunktion unterstüzt wird. In den kurzen Sätzen verschiebt sich die Bedeutung nur leicht, aber deren Ausdruck wird intensiviert bis hin zum dramatischen Bild der intensiven körperlichen Gewaltanwendung, die sich im Verb „arracher“ äußert. Die mütterliche Brust taucht in zweifacher Formulieung („mamelle“,Sein“) als pars pro toto für die Mutter und für die fundamentalen kindlichen, menschlichen Bedürfnisse auf, die durch das Sklavereisystem missachtet und negiert wurden.

Weiter im Manuskript gibt Humboldt Reformvorschläge im Zusammenhang mit der Sklaverei. Das Verbot des Verkaufs von Kindern ist sogleich sein allererstes Anliegen: „[...] On devrait donner les loix 1) qu’il serait defendu de vendre de petits enfans Negres, de les separer de leurs parens avant l’age de 14 ans.“41 Aus dem Gesamtkorpus ist bekannt, dass Humboldt Sklaverei und Sklavenhandel ganz ablehnte. Der Vorschlag einer Altersbegrenzung für den Verkauf kann nur als die Inkaufnahme eines ‚kleineren Übels‘ in einer Übergangszeit gedeutet werden.

Auch das Markieren von Sklaven mit glühendem Eisen an Armen und an der Stirn, um mit Hilfe der Narbe die ‚Zugehörigkeit’ zum jeweiligen Besitzer schnell erkennen zu können, war noch lange üblich. Humboldt spricht es im Manuskript in Form eines Plädoyers an die Gesetzgeber und Sklavenhalter an – es ist der 5. Reformvorschlag: „[...] que l’on defende de marquer les Negres au fer [–] operation qui surtout fait tressaillir de crainte les enfans de 10–15 ans.“42 Die Emotionen der versklavten Kinder werden hier durch eine bildhafte Sprache umschrieben, um Empathie und Anteilnahme auszudrücken, aber auch mit dem Potential diese zu erzeugen, unabhängig von der Frage, ob das Manuskript nur für Humboldt selbst oder auch für andere Leser bestimmt war.

In diesen drei Zitaten kommt die Kritik zum Ausdruck, dass durch solche Praktiken versklavte Menschen wie Nutztiere oder noch schlechter als Tiere behandelt werden. Die dort ausgedrückte Fassungslosigkeit über den Sadismus des menschenunwürdigen Vorgehens stand in Zusammenhang mit Humboldts Auffassung von der Einheit der menschlichen Gattung, in der jeder Ethnie der gleiche Menschheitsstatus zuerkannt wurde. Eine Auffassung, die viele seiner Zeitgenossen nicht mit ihm teilten.43

Kurz bevor Humboldt den Essai politique veröffentlichte, wurde ein Gesetz verabschiedet, das nun endlich verbot, kleine Kinder von ihren Eltern zu trennen und Menschen zu brandmarken. Darauf nimmt Humboldt im ersten Band des publizierten Werkes Bezug:

On aura de la peine à croire un jour qu’il n’existoit, avant 1826, dans aucune des Grandes Antilles, une loi qui empêchât qu’on ne pût vendre les enfans en bas âge et les séparer de leurs parens, qui défendit la méthode avilissante de marquer les nègres avec un fer chaud, simplement pour reconnoître plus facilement le bétail humain.44

Dieser Satz ist viel länger, sorgfältiger ausformuliert und scheint distanzierter, weniger emotional als die entsprechenden Stellen im Manuskript. Vielleicht liegen diese Unterschiede auch daran, dass in der Gesetzgebung bereits eine Veränderung zum Besseren erfolgt war. Doch der Ton ist auch hier emphatisch, rhetorisch ausgeschmückt und sarkastisch. Die Bezeichnung „le bétail humain“ ist wahrscheinlich ein indirekter Bezug auf Aristoteles, der den Status der Sklaven mit dem des ‚Hausviehs‘ gleichsetzte und sie als vernunftlose Werkzeuge bezeichnete.45 Diejenigen, die sich auf diese Rechtfertigung der Sklaverei stützten, an der Menschlichkeit der versklavten Afrikaner zweifelten oder deren ‚Tierhaftigkeit‘ wissenschaftlich zu beweisen suchten, werden hier indirekt angesprochen und kritisiert.46 Des Öfteren verwendet Humboldt zwar selbst, wie hier, Vergleiche der Sklaven mit Tieren.47 Dabei geht es ihm gerade nicht um eine Inferiorisierung derselben, sondern darum, mit Hilfe von Sarkasmus und Emphase der Ablehnung und Empörung über diese Inferiorisierung und unangemessene Behandlung Ausdruck zu verleihen.

Weiter im veröffentlichten Text weitet Humboldt die Analyse aus, indem er nicht nur von den Gesetzen auf den Antillen, sondern auch in den USA schreibt, und berücksichtigt auch die Gefühle der Eltern, die an der Trennung von ihren Kindern leiden.

Si [...] l’Amérique, entre le Cap Hatteras et le Missoury, devenoit le siège principal des lumières de la chrétienté, quel spectacle offriroit ce centre de la civilisation où dans le sanctuaire de la liberté on pourroit assister à une vente de nègres après décès, entendre les sanglots des parens qu’on sépare de leurs enfans!48

Auch hier ein viel längerer, verschachtelter und mit vielen politischen Zusatzinformationen aufgeladener Satz, der sich vom Manuskript stilistisch unterscheidet. Aber die Emphase in der Aufzählung bleibt bestehen. Das Weinen der Eltern fungiert hier erneut als pars pro toto für alle Leiden der Versklavten und alle Übel der Sklaverei. Mit einer Rhetorik, in der sich das Religiöse und Profane mischen („les lumières de la chrétienté“; „le sanctuaire de la liberté“), denunziert er an dieser Stelle das Fortbestehen der Sklaverei in den Südsstaaten der USA49 mit all den Praktiken, die der Tierhaltung glichen, als heuchlerisch. Es steht für Humboldt in Opposition zur aufklärerischen Proklamation der Freiheit in den USA, die 1776 ihre Unabhängigkeit erklärten, und zur dort vorherrschenden christlichen Religion. Der Textauszug ist aber eingebettet in eine Ausführung zum erwünschten positiven Einfluss der Gesetzgebung der Nordstaaten, wo die Sklaverei bereits zwischen 1776 und 1804 schrittweise verboten wurde. Es wird die Hoffnung geäußert, dass das Sklavereiverbot sich auf deren Nachbarländer ausdehnt.

Die Erwähnung der positiven Entwicklung der Gesetzgebung ist in den bisher angeführten Beispielen wohl der Hauptunterschied zwischen dem Manuskript und dem Essai politique.

Ein weiteres bedeutendes und häufiges Motiv des Cuba-Manuskripts, das zum Thema der grausamen gesetzlichen Bestimmungen gehört, ist die Figur des entflohenen Sklaven. Humboldt erwähnt sogenannte Negros cimarrones, die oft in den Wädern und Gebirgen Gemeinschaften bildeten, immer wieder im Manuskript und in den publizierten Werken.50 Diese in den spanischen Kolonien übliche Bezeichnung entstammt ebenfalls der Tierwelt, denn cimarrón wird ülicherweise für ein wildes Tier oder ein entlaufenes Haustier verwendet. Davon wurden im Französischen marron (entflohener Sklave) und im Englischen maroon (entflohener Sklave oder der Ausgesetzte) abgeleitet.51 Humboldt beschreibt an mehreren Stellen, wie Sklaven flohen, wie sie nach einer erfolglosen Flucht behandelt wurden und wie sie sich wehrten:

[…] Jadis il y avait beaucoup de Negres marons dans l’Isle[,] surtout dans les Montagnes de Xaruco52. Les Marons bozales marchent tout le jour bêtement vers l’orient pour aller en Afrique (remarquez qu’il [sic] cherchent l’Interieur venant de la Cote occidentale). On les prend facilement. Ils sont souvent si affaiblis de faim qu’il faut les tenir longtemps à l’hopital au bouillon. Les Marons deja civilisés se cachent près de l’hac. dans les bois, ils savent qu’on ne trouve pas l’Afrique. Ils se cachent le jour et volent la nuit des muniatos [sic], des vivres. Quelques un [sic] se mettent apalencados[,] c. ad. se font des retranchements de bois pour se defendre. Come là sont difficile [sic] a prendre. [...]53

In einer Fußnote im Essai politique ist ein sehr ähnlicher Text zu finden:

[…] Avant l’année 1788, il y avoit beaucoup de nègres fugitifs (cimmarrones) dans les montagnes de Jaruco, où ils étoient quelquefois apalancados, c’est-à-dire où plusieurs de ces malheureux formoient, pour leur commune défense, de petits retranchemens avec des troncs d’arbres amoncelés. Les nègres marrons, nés en Afrique, ou bozales, sont faciles à prendre, car la plupart; dans le vain espoir de trouver la terre natale, marchent jour et nuit vers l’est. Ils sont, lorsqu’on les prend, si extenués de fatigues et de faim qu’on ne les sauve qu’en leur donnant, pendant plusieurs jours, de très-petites quantités de bouillon. Les nègres marrons-créoles se cachent le jour dans les bois et volent des vivres pendant la nuit. [...]54

Diese lange Passage klingt im Essai inhaltlich kaum verändert. Man bemerkt lediglich, dass Humboldt im publizierten Werk längere, stilistisch ausgefeiltere Sätze formuliert und mehr Informationen (z. B. Jahreszahl, Material der Verschanzungen) hinzufügt. Die Begrifflichkeit hinsichtlich der Afrikaner scheint dabei vorsichtiger, respektvoller: Sie laufen nicht mehr „bêtement“ nach Afrika, sondern „dans le vain espoir“, um ihre verlorene Heimat wiederzufinden – ihre Unwissenheit wird somit nicht mehr mit der Arroganz eines gebildeten Europäers beurteilt, zu deren Ausdruck sich Humboldt noch im Manuskript hinreißen ließ, das Urteil wird hier bedachtsamer formuliert; es sind nicht mehr „Les Marons déjà civilisés“, sondern „Les nègres marrons-créoles“– der Grad der Zivilisiertheit wird in der Publikation nicht angesprochen. Die ganze Passage im Essai vermittelt Mitleid, indem die Entflohenen, die sich verteidigen mussten, als „ces malheureux“ bezeichnet werden. Diese Änderungen muten wie eine reflektierte Selbstzensur aus Gründen der ‚Negrophilie‘ (der Liebe zu ‚schwarzen‘ Menschen) an, zu der sich Humboldt ausdrücklich bekannte55, in einer Zeit, in der es üblich war, Afrikaner herabzusetzen. Deshalb ist hier meines Erachtens kein Zwang von außen anzunehmen, keine Zensur von Seiten des Verlags.

Flucht und Gegenwehr sind aber ebenso Formen von Agency – von Akteurschaft56, die viele Intellektuelle jener Zeit den Sklaven nicht zuerkannten. In den letzten Jahrzehnten wurde die agency von Sklaven zu einem viel diskutierten Thema in der Forschung. Deshalb ist es umso interessanter zu sehen, dass hier versklavte Menschen beschrieben werden, die Handlungsmächtigkeit, Selbstbestimmtheit anstrebten. Sie erscheinen nicht als unmündige und ohnmächtige Opfer, wie Orlando Patterson sie beschreibt57, sondern innerhalb des determinierenden strukturellen Rahmens des Sklavereisysems auch als individuelle Mitgestalter ihrer Realitäten.

Doch der Widerstand und das Streben nach Freiheit führten oft zur Bestrafung und manchmal zum Tod der versklavten Person. So wurden bei der Hetzjagd auf entlaufene Sklaven kurz vor Humboldts zweitem Kuba-Aufenthalt auf der Nachbarinsel Jamaika speziell zu diesem Zweck ausgebildete, auf Kuba gekaufte, sogenannte ‚Bluthunde‘ eingesetzt:

Les Gazette [sic] de Paris ne manquaient pas alors de critiquer amerement la ferocité anglaise qui faisait la Chasse aux Negres et le Gouverneur las Casas qui s’y pretait. En 1803 on a vu arriver a la Havane un General de la République une et indivisible simplement pour faire le Comerce des Chiens!!!58

Auch hier vermerkt Humboldt im Manuskript zum Teil nur kurze Ausrufe, die keines Kommentars bedürfen. Die Interpunktion unterstreicht in den Zitaten zum Thema Grausamkeiten der Sklaverei des Öfteren den Ausdruck der Anteilnahme und Empörung mit bis zu drei Ausrufezeichen. Während im publizierten Werk höchstens ein Ausrufezeichen die Aussage unterstreicht. Wenn Humboldt an dieser Stelle Frankreich mit den Worten „la République une et indivisible“59 umschreibt, dann verweist er auf den Verrat der Ideale der Französischen Revolution durch die begangenen Verbrechen. Ein nicht namentlich genannter General aus Frankreich, der ‚Bluthunde‘ für die ‚Sklavenjagd‘ verkaufte, steht in einem extremen Kontrast zu den früher durch eben dieses Land proklamierten Werten der Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit. Es ist ein für Humboldt typischer Kunstgriff der indirekten Kritik, in der die Ansprüche der Theorie das Grausame in der Praxis umso deutlicher herausstellen, und erneut ein Beispiel für seinen Sarkasmus und Ausdruck der Empörung.

Der hier getadelte Gouverneur Kubas Luis de las Casas y Aragorri (1745–1800), der die Einfuhr von ‚Bluthunden’ gewährte, wird im Essai politique allerdings als ‚weiser Verwalter‘, „dont le nom est resté également cher aux habitans de la Havane“ gelobt.60 An keiner Stelle wird seine Rolle im Zusammenhang mit der Sklavenjagd erwähnt. Dies lässt ebenfalls auf ein für Humboldt übliches strategisches Verfahren schließen – Humboldt ‚greift‘ in der Öffentlichkeit normalerweise keine einzelnen Personen namentlich an, so dass die These von Manfred Kossok zumindest an dieser Stelle bestätigt scheint. Es könnte sich um eine Strategie zur Friedenserhaltung und Vermeidung von Gewaltakten handeln. Denn Humboldt schreibt im Reisetagebuch VIII: „[…] je m’expliquerai dans mon ouvrage avec beaucoup plus de délicatesse que je l’ai fait ici, car je veux qu’il y règne le sentiment de paix, de justice et de bienfaisance.“61 Doch die Gründe für das Vermeiden der Nennung der Verantwortlichen könnten auch darin liegen, dass sich Humboldt dadurch umso mehr der Kritik der Institution der Sklaverei widmen kann. Denn es geht Humboldt in den Publikationen in allererster Linie um allgemeine Systemkritik aus historiographischer Perspektive.62

Eine Seite weiter im Manuskript wird ohne Euphemismen in aller Kürze geschildert, wie diese Jagd vor sich ging: „On a laissé dechirer des esclaves par des Chiens! En 1802!!“63

Im Essai politique erwähnt Humboldt den Einsatz von Hunden an zwei Stellen. Die erste ist eine Fußnote:

L’argument tiré de la civilisation de Rome et de la Grèce, en faveur de l’esclavage, est très à la mode dans les Antilles, où quelquefois on se plaît à l’orner de tout le luxe de l’érudition philologique. C’est ainsi qu’en 1795, dans des discours prononcés au sein de l’Assemblée législative de la Jamaïque, on a prouvé par l’exemple des éléphans employés dans les guerres de Pyrrhus et d’Hannibal, qu’il ne pouvoit être blâmable d’avoir faire venir de l’île de Cuba cent chiens et quarante chasseurs pour faire la chasse aux nègres marrons.64

Auch diese Passage ist distanzierter und gleichzeitig länger und ausführlicher als im Cuba-Manuskript. Humboldt verweist hier auf dubiose Rückschlüsse und Argumentationen durch Vergleiche mit der Antike, die zu seiner Zeit in der politischen Diskussion zum Thema Sklaverei eingesetzt wurden. Interessanterweise wird der Abolitionsgegner Bryan Edwards , der den Einsatz von Bluthunden durchaus befürwortete65, nur indirekt in der dazugehörigen Fußnote als Autor des hier angeführten Werkes genannt und nicht wie der Admiral Edwards im Manuskript direkt kritisiert. Seine Schrift wird im Essai politique als exzellent bezeichnet66, obwohl sie viele Argumente für die Aufrechterhaltung der Sklaverei enthält und sich Bryan Edwards darin auch der im Cuba-Manuskript angeführten Argumentation des Admirals Edwards hinsichtlich des Sklavenhandels anschließt.67

Handelt es sich hier um ein ironisches Lob? Wahrscheinlich nicht, es ging vielmehr um wissenschaftliche Objektivität, nach der auch Werke von Andersdenkenden aufgrund ihrer empirischen Ergebnisse anerkannt werden.

An der zweiten Stelle in der Publikation werden die Sklavenhunde nur kurz erwähnt:

Cette chasse aux hommes, qui a donné, tant à Haïti qu’à la Jamaïque, aux chiens de Cuba, une funeste célébrité se faisoit – de la manière la plus cruelle avant le règlement que j’ai cité plus haut.68

In beiden Zitaten sind es eher Andeutungen, keine direkten Schilderungen der „Jagd“ wie im Manuskript. Es fallen stark wertende Adjektive wie „cruelle“, „funeste“ – (grausam, verhägnisvoll) in einem sarkastischen Ton („funeste célébrité“), aber der Realismus, die drastische Darstellung der kurzen Ausrufe wie im Manuskript fehlt. Der Ausdruck ist hier ebenfalls emphatisch, aber gleichzeitig distanzierter, die Beschreibung nur andeutend. Es wird jedoch nicht erwähnt, dass auch nach dem Verbot von 1796 die ‚Sklavenhunde’ eingesetzt wurden – dies erfährt der Leser nur im Manuskript (s.o.).

Der bereits erwähnte Code noir, der die Sklavengesetze für die französischen Kolonien enthielt und bis 1848 galt69, war besonders grausam gegenüber geflüchteten Sklaven. Humboldt paraphrasiert das Dokument im folgenden Zitat aus dem Manuskript:

Le Code noir 1724. Art[.] 32 dit [: «] L’esclave fugitif pendant 1 mois aura les oreilles coupés [sic], s’il recidive le 2[e] mois[,] il aura le jar[r]et coupé [,] la troisieme fois il sera puni de mort.[»] 70 L’art 3871 defend (donc[,] il y aura eu exemple que cela se fit!!) [«] de donner de leur autorité privée la torture en question aux Esclaves ou de les mutiler [»], la loi permet aux maîtres (sans restriction) [«] de les faire enchaîner et battre de verge [sic] ou de cordes lorsqu’ils croiront que les esclaves le meritent »[.] Cela n’est pas de torture!72

Auffälig in dieser Passage sind die Merkmale eines mündlichen Stils. Der kurze Kommentar am Ende der Auflistung der Strafen klingt wie so oft sarkastisch, aber vor allem ironisch. Es ist ebenfalls ein typisches Beispiel für Humboldts Kunstgriff der Distanzierung von Meinungen anderer, den er aber eher in privaten Texten verwendet, vielleicht um in der Öffentlichkeit der Gefahr zu entgehen, die Ironie missverstanden zu sehen.

Im Essai politique wird der Code noir, dem im Manuskript recht viel Platz eingeräumt wurde, nur einmal erwähnt. Es wird zwar weitgehend auf eine ausführliche Anführung des Inhalts verzichtet, das Dokument wird jedoch detaillierter kritisiert als im Manuskript und deutlich als ‚barbarisch’ bezeichnet:

Quel contraste entre l’humanité des plus anciennes lois espagnoles concernant l’esclavage et les traces de barbarie qu’on trouve à chaque page dans le Code noir, et dans quelques lois provinciales des Antilles angloises!73

Es wird dabei von einer Gruppe junger flüchtiger Sklaven berichtet, die als Exempla der an ihnen verübten grausamen Strafe dienen. Diese stellt Humboldt im Gegensatz zu neueren „menschlicheren Gesetzen“ englischer Kolonien:

Je n’ai pas besoin d’ajouter que ces lois angloises, qui ont été en vigueur il y a 30 à 40 ans sont abolies et remplacées par des lois plus humaines. Que n’en puis-je dire autant de la législation des Antilles françoises, ou six jeunes esclaves, soupçonnés d’avoir voulu s’enfuir, ont eu, d’après un arrêt prononcé en 1815, les jarrets coupés!74

Der beschriebene Fall ist hier noch härter ausgegangen als das französische Gesetz verlangte, denn es wurde bereits im Fall der Absicht einer Flucht die zweithöchste Strafe verhängt.

An einer Stelle im Manuskript verwendet Humboldt eine ähnliche Formulierung, jedoch in einer elliptischen Satzstruktur: „Le nouveau Règlement bienfaisant sur les Cimarrones est du 20 Dec. 1796. [...] Que la législation a changé. Quel contraste avec le Code noir[,] le jar[r]et coupé[!]“75 „Les jarrets coupés“ fungieren hier stellvertretend und verkürzt als pars pro toto für alle Strafen, die im Falle einer Flucht dem Code noir entsprechend erteilt wurden. Die französische Gesetzgebung steht, ähnlich wie im vorletzten Zitat aus dem veröffentlichten Werk, im Kontrast zur hier zuvor gelobten spanischen Gesetzgebung (nur sind es im Manuskript nicht die alten – „les plus anciennes“, sondern die neueren spanischen Gesetze – „le nouveau Règlement“).

Diese Auffassung von der relativen ‚Milde‘ der iberisch-katholischen Sklaverei, die den Versklavten zumindest gesetzlich Möglichkeiten zum Freikauf und mehr Rechte und Freiräume ließ als in anderen Kolonien, wird sowohl im Manuskript als auch im Essai politique immer wieder angesprochen und anhand von Beispielen beschrieben.76 Ein besonders nachdrückliches, zusammenfassendes Lob stellt das folgende Zitat im Cuba-Manuskript dar: „Les loix espagnoles sont partout en faveur de la Liberté.“77 Im Essai politique bezieht sich eine ähnlich lobende Aussage zum einen bereits auf die Gesetzesgebung nach den Unabhängigkeitserklärungen der spanischen Kolonien auf dem Festland (1809–1825):

On ne sauroit assez louer la sagesse de la législation dans les nouvelles républiques de l’Amérique espagnole qui, dès leur naissance, ont été sérieusement occupées de l’extinction totale de l’esclavage.78

Zum anderen beziehen sich die anerkennenden Worte auf die Insel Cuba, die zu diesem Zeitpunkt noch viele Jahrzehnte nicht unabhängig war:

Dans aucune partie du monde où règne l’esclavage, les affranchissemens ne sont aussi fréquens que dans l’île de Cuba. La législation espagnole, loin de les empêcher ou de les rendre onéreux, comme font les législations angloises et francoises, favorisent [sic] la liberté.79

Doch gleichzeitig relativiert Humboldt in beiden Texten die positive Beurteilung der spanischen Sklaverei-Gesetze. Im Manuskript heißt es: „La législation espagnoles [sic] des esclaves est aussi confuse que celle de toutes les Nations. […]“80 Sie habe zwar drei Vorteile hinsichtlich des Freikaufs und der Freilassung von Sklaven, die benannt werden, doch die oben erwähnte Tatsache der Möglichkeit des Verkaufs von kleinen Kindern wird dazu in Kontrast gesetzt und untergräbt somit die an anderer Stelle gelobte „humanité” dieser Gesetzgebung.

Im Essai politique zeigt Humboldt im Detail die Lücken auf, aber auch die Schwierigkeiten der Umsetzung der milderen Gesetze und die Gefahren für die Sklaven in der Realität:

Malgré la sagesse et la douceur de la législation espagnole, à combien d’excès l’esclave ne reste-t-il pas exposé dans la solitude d’une plantation ou d’une ferme, là où un capatez grossier, armé d’un coutelas (machète) et d’un fouet, exerce impunément son autorité absolue! La loi ne limite ni le châtiment de l’esclave ni la durée du travail; elle ne prescrit pas non plus la qualité et la quantité des alimens. Elle permet à l’esclave, il est vrai, d’avoir recours au magistrat, pour que celui-ci enjoigne au maître d’être plus équitable: mais ce recours est à peu près illusoire; car il existe une autre loi d’après laquelle on doit arrêter et renvoyer au maître chaque esclave qu’on trouve non muni d’une permission, à une lieue et demie de distance de la plantation à laquelle il appartient. Comment peut parvenir, devant le magistrat, l’esclave fustigé, exténué par la faim et par les excès du travail? S’il y parvient, comment sera-t-il défendu contre un maître puissant qui cite pour témoins les complices salariés de ses rigueurs?81

In dieser emphatisch und mit Bildern des Grausamen und der Gewalt aufgeladenen („un capatez grossier, armé d’un coutelas (machète) et d’un fouet, exerce impunément son autorité absolue!“; „l’esclave fustigé, exténué par la faim et par les excès du travail“ ; „les complices salariés de ses rigeuers“) Passage wird die extreme soziale Ungleichheit und Ungerechtigkeit des Sklavereisystems unterstrichen. Die Vorschriften widersprechen sich zum Teil auf absurde Weise, was die rhetorischen Fragen am Ende dieser Passage deutlich machen. Die Vorteile, die mildere Gesetze mit sich bringen sollten, werden nicht in die Praxis umgesetzt, sie werden von anderen Verordnungen blockiert oder es mangelt an der nötigen Kontrolle im privaten Bereich. Somit erweisen sich auch die spanischen Reformen nicht als effizient genug.

Und es ist im Essai politique erneut evident: Reformen allein oder eine Verbesserung der Lebenssituation der Versklavten sind nicht Humboldts Ziel. Für ihn war Sklaverei immer mit Verbrechen verbunden, unabhängig von der Schärfe der Gesetzgebung – sie war an sich ein Verbrechen gegen die Menschheit und deshalb abzuschaffen:

J’ai observé l’état des noirs dans les pays où les lois, la religion et les habitudes nationales tendent à adoucir leur sort; et cependant j’ai conservé en quittant l’Amérique cette même horreur de l’esclavage que j’en avais conçue en Europe.82

All diese kritischen Aussagen, die im Essai politique durch ihre Ausführlichkeit und eindringliche Argumentationsweise stark zum Ausdruck kommen, zeigen deutlich, dass Humboldt vor der öffentlichen expliziten Kritik der spanischen Krone nicht zurückschreckte, als Kuba noch lange keine Unabhängigkeit erlangt hatte. Nach der These von Humboldts milderen politischen Urteilen in den Publikationen hätte der Leser womöglich solche Aussagen nicht erwartet. Deshalb ist es wichtig, zwischen verschiedenen Themenfeldern zu unterscheiden und tiefer ins Detail zu gehen, ohne eine zu stark pauschalisierende Aussage zu Humboldts Urteilen zu treffen.

Schlussbetrachtung

Es wurde anhand von einzelnen Passagen zum Thema Grausamkeit der Sklaverei gezeigt, welche Unterschiede sich zwischen dem Cuba-Manuskript und dem Essai politique über Kuba abzeichnen und welche Annahmen über Humboldts Strategien in der Entwicklung vom Manuskript zur Publikation sich zum Teil daraus ableiten lassen.

Die Differenz zwischen dem Manuskript und dem veröffentlichten Werk erscheint besonders groß, wenn es um die Kritik an einzelnen Personen geht. Humboldt prangert im Essai ihre Taten und Argumentationen an, verbindet diese aber, anders als im Manuskript, nicht explizit mit den Namen der Verantwortlichen. Diese Tatsache könnte als eine Strategie zur Friedenserhaltung und Vermeidung von Racheakten aufgefasst werden oder aber als eine Entscheidung, sich auf das Sklavereisystem im Allgemeinen zu konzentrieren.

Ebenso scheinen im Essai bestimmte Begrifflichkeiten und Schilderungen moderater, feiner formuliert als im textgenetisch älteren Manuskript, z. B. die Beschreibung der Sklavenjagd. Dies gilt auch für Passagen über die Sklaven selbst, wenn sie durch Selbstzensur oder eine reflektierte Entwicklung der Einstellung mit mehr Verständnis betrachtet werden.

Diese Charakteristika bestätigen teilweise die Feststellung von Manfred Kossok und anderen Kritikern hinsichtlich der Entschärfung politischer Äußerungen innerhalb der Publikationen.

Wenn es aber um das Plädoyer gegen das Sklavereisystem und damit zusammenhängende Gesetze geht, dann fällt im Essai politique über Kuba das Urteil genauso deutlich aus wie in den Texten privateren Charakters. Humboldt kritisiert dabei ebenfalls die als besonders ‚mild‘ geltende Gesetzgebung Spaniens scharf, denn die Sklaverei an sich ist für ihn „le plus grand de tous les maux qui ont affligé l‘humanité”.83 Seine Ausführungen und Argumentationen sind in der Publikation ausführlicher und sogar expliziter als im Manuskript. Gerade durch die Zurückhaltung in der Kritik an einzelnen Personen kann Humboldt sich hier umso mehr dem eigentlichen, grundlegenden strukturellen Problem des gesellschaftlichen Systems widmen und sich mit ihm auf diese Weise tiefergehend auseinandersetzen.

Hinsichtlich der Form wurde festgestellt, dass Humboldts Sprache im Cuba-Manuskript häufiger die Eigenschaften der Mündlichkeit trägt, Informationen werden oft nur knapp formuliert, viele Aussagen sind tendenziell kürzer, dabei aber zum Teil ausdrucksvoller. Im Essai politique sind die Sätze zumeist länger, die Beschreibungen oft distanzierter, auch wenn er dabei den ihm eigenen Sarkasmus und die damals übliche Emphase beibehält. Inhaltlich sind die Passagen im veröffentlichten Werk meist ausführlicher und informativer, jedoch nicht in Bezug auf jedes Thema. So wird z. B. die französische Gesetzgebung im Manuskript im Detail angeführt, wahrscheinlich als Erinnerungshilfe, im Essai politique wird nur darauf verwiesen. Die unterschiedlichen Tendenzen sind natürlich primär durch die verschiedenen Funktionen der beiden Texte motiviert, geben aber auch Einblick in Humboldts Arbeitsweise.

Es ließen sich auch viele Gemeinsamkeiten finden. So sind in beiden Schriften Elemente der Überzeugung und Persuasion zu erkennen, die der damaligen Rhetorik von Abolitionisten entsprechen, so dass sich umso mehr die Annahme aufdrängt, dass das Manuskript eine Vorbereitung auf die Publikation darstellt, deren deutliches Anliegen ein Appell an die Machthaber war.

Es wurde ebenso gezeigt, dass die beiden hier analysierten Texte sich inhaltlich zum Teil ergänzen und verschiedene Informationen liefern. So ist es in jedem Fall interessant und bereichernd, beide Texte zu kennen. Und dies unabhängig von der Beantwortung der vieldiskutierten Frage, ob Humboldt bereits das Cuba-Manuskript nicht nur für den eigenen Bedarf schrieb, sondern auch für andere zeitgenössische und zukünftige Leser.84

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1 Bei der „Berlinka“-Sammlung oder kurz „Berlinka“, zu der auch der Nachlass Alexander von Humboldts gehört, handelt es sich um Bestände der früheren Berliner Königlichen Bibliothek, die in Folge einer Kriegsauslagerung nach Krakau gelangt sind. Mehr zur Geschichte der Sammlung siehe Pietrzyk 2006. Speziell zum Humboldt–Nachlass in Krakau siehe Erdmann; Weber 2015.

2 Siehe Humboldt 2016.

3 ‚Cube‘ ist eine ältere Bezeichnung für ‚Cuba‘. Siehe z. B. Charron 1621, S. 1360 oder Bellin 1737–1807, Nr. 68. Der zweite Verweis zeigt, dass noch zu Humboldts Zeiten in der französischen Sprache beide Formen üblich waren.

4 Humboldt 1804, „Isle de Cube. Antilles en général”, in der Biblioteka Jagiellońska, Kraków, Oddział Rękopisów, 1161, Al. v. Humboldt Nachlaß 3/1, Bl. 127r–149v. Im folgenden zitiere ich den „kritischen Text“ der digitalen Edition des Cuba-Manuskripts der BBAW: Humboldt 2016. Ich danke Ulrike Leitner, die die Schrift Ende der 1990er Jahre während eines Forschungsaufenthalts in Krakau entdeckt hatte, für die Ermöglichung der Arbeit mit den vorläufigen Transkriptionen bereits vor der Veröffentlichung der digitalen Edition. Bei den ins Deutsche übersetzten Passagen handelt es sich, sofern nicht anders vermerkt, um meine eigenen Übersetzungen. Sie weichen auch bei den Auszügen aus den durch Humboldt publizierten Werken leicht von den heute verfügbaren Übersetzungen ab, denn es war mir wichtig, den Stil Humboldts beizubehalten und nah am Original zu bleiben.

5 Siehe Leitner 2016 und Zeuske 2016.

6 Vgl. Zeuske 2016, Nr. 94f. Für beide Reisen Humboldts nach Kuba wurde (bisher) keine zusammenhägende Reisebeschreibung gefunden. Die bekannten Ausführungen beziehen sich hauptsächlich auf die An- und Abreise und im geringeren Maße auf einige Zwischenstationen der Reise. Darüber ist im 27. und 28. Kapitel des von Humboldt publizierten Reiseberichts zu lesen. Siehe Humboldt 1814–1825[1831], Bd. 3. Die entsprechenden Tagebucheinträge wurden von Margot Faak veröffentlicht in: Humboldt 2000, S. 391–422 und ders. 2003b, S. 41–63. Vgl. Zeuske 2016, Nr. 55. Ob es noch weitere Ausführungen zum Thema Kuba-Aufenthalt gab, kann nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden, da Humboldt seine Hefte nach der Rückkehr nach Europa aufteilte, um sie anderen Wissenschaftlern zur Verfügung zu stellen. Es ist ebenso möglich, dass einige verlorengingen. Vgl. Faak 2000, S. 18; Rebok 2004, S. 48.

7 Michael Zeuske geht davon aus, dass Humboldt die ersten Notizen des Manuskripts während seines zweiten Besuchs der Insel in deren Hauptstadt Havanna aufschrieb. Siehe Zeuske 2009; 2016. Darauf weisen Temperaturmessungen für Havanna im April 1804 (Bl. 140v des Cuba-Manuskripts) hin. Vgl. Zeuske 2009, S. 251.

8 Auf Bl. 129r ist am rechten Rand eine Statistik für das Jahr 1823 zu finden. Siehe Humboldt 2016, Bl. 129r. Eine spätere Weiterbearbeitung ist nicht ausgeschlossen.

9 Darunter eine leere Seite und zwei Zettel in Druckschrift. Neun Klebepunkte weisen auf weitere angeklebte, aber abgefallene Zettel hin. Die etwas chaotische Seitennummerierung – denn nicht alle Zahlen und Buchstaben kommen der Reihenfolge nach darin vor – lässt unter anderem darauf schließen, dass einige ganze Blätter darin fehlen könnten (z. B. folgt nach Seite 7 die Seite 8b, es fehlt aber eine Seite mit der Nummerierung 8a). Zudem wurden einige Seitenzahlen herausgeschnitten.

10 Vgl. Leitner 2016.

11 Ich danke Ulrike Leitner für diese Information.

12 Der Essai politique… über Kuba wurde zunächst als 28. Kapitel des dritten Bandes der sog. Relation historique… (in der Quarto-Ausgabe von 1814–1825[1831]) und dann als separates Werk in zwei Bänden im Jahre 1826 veröffentlicht.

13 Ette 1991, Bd. 2, S. 1575.

14 Vgl. z. B. Faak 2003, S. 26; 43; Kossok 2003, S. 13; Biermann 1994, S. 7. Manfred Kossok schreibt dazu: „Ein Vergleich zwischen den berühmten Reisewerken über Mexiko, Kuba und die Tierra Firme mit den [...] Reisetagebüchern [...] läßt erkennen, um wieviel das zur persönlichen Verständigung getroffene Urteil schärfer ausfiel; das gilt nicht nur für jene Passagen, die ausdrücklich nicht für eine Veröffentlichung vorgesehen waren.“ (Kossok 2003, S. 13).

15 Die genaue Jahreszahl des ersten Einsatzes von afrikanischen Sklaven auf der Insel ist nicht bekannt. Vgl. z. B. Humboldt 1826, Bd. I, S. 169; Zeuske 2004, S. 51. Es waren hauptsächlich Menschen afrikanischer Herkunft versklavt, die Bezeichnung ‚Neger‘ wurde zum Synonym für ‚Sklave‘. Aber auch sogenannte ‚Mischlinge‘ konnten offiziell Sklaven sein, denn Kinder einer Sklavin wurden per Gesetz ebenfalls zu Sklaven. Vgl. z. B. Humboldt 1826, Bd. II, S. 392.

16 Vgl. Zeuske 2011, S. 348.

17 Vgl. ders. 2009, S. 246; 251.

18 Vgl. ders. 2016, Nr. 95.

19 Vgl. Humboldt 1826, Bd. I, S. 7f. Sie hatten dort bspw. die Möglichkeit, die Zuckerfabrik eines der größten Sklavenhändler jener Zeit zu besichtigen. Vgl. Zeuske 2011, S. 350.

20 Eine detaillierte Auflistung der Themen findet sich bei Zeuske 2009, S. 251f.

21 Siehe Humboldt 2016, Bl. 134r; 136r; 137r. Im Folgenden werden jeweils nach der Blattnummer in Klammern – falls vorhanden – auch die ursprünglichen Seitenangaben Humboldts vermerkt. Da es sich bei diesen drei um angeklebte Zettel handelt, fehlen hier die Nummern.

22 Zu einigen Vergleichen mit der Sklaverei auf Kuba s. z. B. Rebok 2004. Allgemein zur Sklaverei in den Kolonien in Humboldts Tagebüchern s. beispielsweise Humboldt 2003.

23 Humboldt 2016, Bl. 144r (S. 15). Übers.: „Admiral Edwards glaubt, dass die Afrikaner durch die Abolition des feigen und scheußlichen Handels nichts gewinnen würden, da die Holländer und Franzosen um so mehr von ihnen kaufen würden, oder weil die ‚Neger‘ Sklaven der Afrikaner bleiben würden, dass man ihnen die Freiheit nicht zurückgeben würde, die sie einmal verloren haben. Ich antworte, dass Frankreich, anstatt den Code Noir ohne Restriktionen einzuführen, nach dem Frieden von Amiens die Abolition zu einer gemeinsamen Angelegenheit hätte machen können. Die Engländer hätten sich daran beteiligt. Zudem hat man kein Recht zu stehlen, weil ein anderer tötet. Genauso sollte man nicht vergessen, dass wenn die Europäer keine oder wenige von ihnen kaufen würden, die afrikanischen Prinzen kein Interesse daran hätten, so viele zu versklaven. Sie wären nicht durch die Betriebe dazu angeregt.“

24 Bei Admiral Edwards handelt es sich wahrscheinlich um den früheren britischen Gouverneur Neufundlands Richard Edwards (1715–95), der sich 1788 zum Thema Sklavenhandel vor dem Committee of the Privy Council äußerte. Siehe Edwards 1793, Bd. II, S. 100f; McCahill 2014, S. 82f.

25 Zu Humboldt als Globalisierungstheoretiker siehe vor allem Ette 2009; siehe auch Zeuske 2002.

26 Humboldt 2016, Bl. 141v (S. 10). Übers.: „Wenn es gefährlich ist, dass sich keine Regierung im Moment mit der Freiheit der ‚Neger‘ beschäftigt, könnte man sich wenigstens damit beschäftigen, ihr Schicksal zu verbessern, sie weniger unglücklich zu machen. Es ist ein Verbrechen, es nicht zu tun.“

27 Zeuske 2013, S. 70f.

28 Im Essai politique über Kuba waren Humboldts Kritik und seine Reformvorschläge stärker formuliert als in früheren Werken. Vgl. Dassow-Walls 2009, S. 198; 203.

29 Humboldt 1826, Bd. I., S. 306. Übers.: „Es ist die Aufgabe des Reisenden, der aus der Nähe gesehen hat, was die menschliche Natur peinigt und degradiert, die Klagen des Unglücks jenen zu übermitteln, die es lindern können.“

30 Besonders in den Jahren 1818–1825 wurden in den spanischen Kolonien neue Gesetze verabschiedet, die die Lage der Sklaven verbesserten. Vgl. Zeuske 2009, S. 246.

31 In den jeweiligen Kolonien wurde Sklaverei zu verschiedenen Zeiten verboten. Die dänische Regierung beispielsweise verabschiedete bereits im Jahre 1800 ein Gesetz zur Abschaffung der Sklaverei. Im Jahre 1820 wurde aufgrund eines Abkommens zwischen England und Spanien vorerst der Sklavenhandel offiziell verboten. Vgl. Humboldt 1826, Bd. I, S 169. Zur Geschichte der verschiedenen Abolitionen s. z. B. Zeuske 2013.

32 Es kam zwischen 1830 und 1857 trotz der Verbote zu einem noch größeren Boom des illegalen transatlantischen Sklavenhandels. Vgl. Zeuske 2010, S. 91; Humboldt 1826, S. 320.

33 Vgl. Zeuske 2013, S. 2.

34 Vgl. Fiedler; Leitner 2000, S. 125f.

35 Auch führende Politiker wie der damalige Diplomat und spätere US-amerikanische Präsident James Buchanan hegten solche Pläne im sogenannten Ostende-Manifest, unter anderem um in Cuba die Abolition zu verhindern. Vgl. Foner 1981, S. 10f.

36 Vgl. Schwarz 2004, S. 48; Foner 1981, S. 18f; Zeuske 2010, S. 90; s. auch: Thrasher 1856.

37 Humboldt 1856, zit. nach Schwarz 2004, S. 560.

38 Neben dem Essai politique weisen beispielsweise auch andere Teile der Relation historique oder die Vues des Cordillères solche Fälle auf. Mehr zu diesen Textstellen in den Fußnoten unten.

39 Es wird auch aus anderen schriftlichen Zeugnissen deutlich, dass Humboldt dieses Vorgehen als besonders inhuman einstuft. S. z. B. Humboldt [1810]–1813, S. 99, oder Humboldts Brief an Varnhagen von Ense: „Und die schädliche Parthei, die fünfzigpfündige Negerkinder verkauft, […] die erweist, dass alle weisse Arbeiter auch besser Sklaven als Freie wären, – hat gesiegt. Welche Unthat.“ Humboldt 1860, S. 332.

40 Humboldt 2016, Bl. 128v (S. 2): Übers.: „Im Übrigen ist kein Alter für den Verkauf des Negerkindes auf Kuba festgelegt. Man kann es noch an der Brust [=als Säugling] verkaufen, es von der Brust seiner Mutter reißen!!“

41 Ebd., Bl. 141v (S. 10). Übers.: „Man sollte die Gesetze erlassen 1) dass verboten wird, kleine Negerkinder zu verkaufen, sie von ihren Eltern vor dem Alter von 14 Jahren zu trennen.“

42 Ebd., Bl. 143v (S. 14) Übrs. : „[…] 5) dass man es verbietet, Neger‘ mit Eisen zu markieren – ein Vorgehen, das vor allem die Kinder zwischen 10 und 15 Jahren vor Angst erzittern lässt.”

43 Vgl. z. B. Forster 1822, S. 10 ; Zantop 1998, S. 137.

44 Ders. 1826, Bd. I, 313. Übers: „Man wird eines Tages Mühe haben zu glauben, dass es vor 1826 in keiner der Großen Antillen, ein Gesetz gab, welches verhinderte, dass man Kleinkinder verkaufen und sie von ihren Eltern trennen konnte, welches die erniedrigende Methode untersagte, die ‚Neger‘ mit einem heißen Eisen zu kennzeichnen, nur um leichter das menschliche Vieh zu erkennen.“

45 Vgl. Aristoteles 2012, 1253a-1254a, S. 7f. Bei Aristoteles ist die ausführlichste Behandlung des Themas der Sklaverei der Antike zu finden. Vgl. Brockmeyer 1987, S. 128f.

46 Vgl. Forster 1822, S. 10; Humboldt 1814–[1825], Bd. 1, S. 189; Zantop 1998, S. 137; Cuvier 1812, S. 105.

47 Vgl. z. B. Humboldt 1826, Bd. I, S. 175; 178.

48 Ebd., S. 318. Übers.: „Wenn [...] Amerika, zwischen Kap Hatteras und Missouri, Hauptsitz der Aufklärung der Christenheit werden würde, welches Schauspiel würde dieses Zentrum der Zivilisation bieten, wo man inmitten des Heiligtums der Freiheit einer ‚Negerversteigerung‘ nach dem Tod [des Besitzers] beiwohnen und das Schluchzen der Eltern, die man von ihren Kindern trennt, hören könnte.“

49 In den Südstaaten wurde Sklaverei erst am 18. Dezember 1865 – nach dem Sezessionskrieg – verboten.

50 Z. B. Humboldt 1814–[1825], Bd. II, S. 487; Bd. III, S. 337; ders. 1826, Bd. I, S. 148; 324; 334; Bd. II, S. 393.

51 Vgl. Ziegler 2009, o. A.

52 Jaruco ist eine Gemeinde und eine Stadt östlich von Havanna.

53 Humboldt 2016, Bl. 128v (S. 2). Übers.: „[...] Früher gab es viele Maroon-‚Neger‘ auf der Insel vor allem in den Bergen von Jaruco. Die Marons bozales [kurz vorher aus Afrika verschleppte Afrikaner, bozal bedeutet im Spanischen ‚Maulkorb‘, A.M.] marschieren den ganzen Tag dumm gen Osten, um nach Afrika zu gehen (bemerken Sie, dass sie das Innere suchen von der Westküste kommend). Man fängt sie leicht ein. Sie sind oft so vom Hunger geschwächt, dass sie lange im Krankenhaus bei Brühe gehalten werden müssen. Die bereits zivilisierten Maroons verbergen sich in der Nähe der Hac[ienda] im Busch, sie wissen, dass man Afrika nicht findet. Sie verbergen sich am Tage und stehlen in der Nacht Süßkartoffeln, Lebensmittel. Einige werden apalencados, das bedeutet, sie machen Verschanzungen aus Holz, um sich zu verteidigen. Auf diese Weise sind sie schwer einzufangen. [...]“

54 Humboldt 1826, Bd. I, 324f. Übers.: „[…] Vor 1788 gab es viele flüchtige ‚Neger‘ (cimarrones) in den Bergen von Jaruco, wo sie manchmal apalancados waren, das heißt wo viele dieser Unglücklichen, zur gemeinsamen Verteidigung, kleine Verschanzungen aus aufgetürmten Baumstämmen errichteten. Die in Afrika geborenen Maroon-‚Neger‘ oder bozales, sind leicht einzufangen, weil die meisten in der vergeblichen Hoffnung, die Heimat zu finden, Tag und Nacht nach Osten marschieren. Sie sind, wenn man sie einfängt, so erschöpft vor Müdigkeit und Hunger, dass man sie nur rettet, indem man ihnen mehrere Tage lang sehr geringe Mengen an Brühe gibt. Die kreolischen entflohenen ‚Neger‘ verstecken sich tagsüber im Wald und stehlen nachts Nahrungsmittel. […]“

55 Vgl. Schmieder 2013, S. 41f; Humboldt 2011, Brief von Humboldt an Alexander Mendelssohn, S. 310, Brief 285, Berlin, 23.1.1857.

56 Akteurschaft steht für die Fähigkeit eines Individuums oder einer Gruppe, unabhängig und reflektiert zu agieren und freie Entscheidungen zu treffen. Akteure werden in dieser Auffassung grundsätzlich in ihren sozialen Kontexten als Erzeuger ihrer Lebenssituationen, ihrer Wirklichkeiten betrachtet. Es wird dabei zwischen individueller Agency, also der Akteurschaft von Einzelpersonen, und kollektiver Agency, d. i. von Gruppen unterschieden. Vgl. Homfeldt u. a. 2007, S. 60; Raithelhuber 2008, S. 17.

57 Siehe Patterson 1982.

58 Humboldt 2016, Bl. 141r (S. 9). Übers.: „Die Pariser Zeitungen versäumten damals nicht, die englische Brutalität, die Jagd auf ‚Neger‘ unternahm, und den Gouverneur las Casas, der daran beteiligt war, scharf zu kritisieren. Im Jahre 1803 hat man in Havanna einen General der ‚Einen und unteilbaren Republik‘ ankommen sehen, nur um den Handel mit Hunden zu treiben!!!“

59 Am 25. September 1792 wurde die Erste Französische Republik während der Französischen Revolution als „une et indivisible“ bezeichnet.

60 Humboldt 1826, Bd. I, S. 13; 226.

61 Ders. 1802–1804, Tagebuch VIII, Bl. 39r. Übers.: „[...] ich werde mich in meinem Werk mit viel mehr Vorsicht äußern, als ich es hier tat; denn ich möchte, dass dort eine Gesinnung des Friedens, der Gerechtigkeit und des Wohltuns herrscht.“ Humboldt 2003a, S. 145.

62 Ders. 1814–[1825], Bd. II, S. 412.

63 Ders. 2016, Bl. 141v (S. 10), Randbemerkung. Übers.: „Man ließ Sklaven von Hunden zerreißen! Im Jahre 1802!!“

64 Humboldt 1826, Bd. I, S. 333f., Fußnote. Übers.: „Das von der römischen und griechischen Zivilisation abgeleitete Argument zugunsten der Sklaverei ist auf den Antillen sehr in Mode, wo man sich manchmal darin gefällt, sie mit dem gesamten Luxus der philologischen Gelehrsamkeit auszuschmücken. So hat man 1795 in den vor der legislativen Versammlung gehaltenen Reden auf Jamaika durch das Beispiel der in den Kriegen von Pyrrhus und Hannibal verwendeten Elefanten bewiesen, dass es nicht schandbar sein konnte, auf die Insel Kuba hundert Hunde und vierzig Jäger kommen zu lassen, um Jagd auf die Maroon-‚Neger‘ zu machen.“

65 Vgl. Edwards 1801, Bd. I, S. 561f., 567f.; nach Humboldt eigentlich 1793, Bd. I, S. 570.

66 Vgl. Humboldt 1826, Bd. I, S. 200; Bd. II, S. 320. Das Lob steht im Zusammenhang mit Edwards 1793 und späteren Ausgaben dieses Werkes.

67 Vgl. Edwards 1793, Bd. II, S. 100f.

68 Humboldt 1826, Bd. I, S. 324f., Fußnote. Übers.: „Diese Menschenjagd, die sowohl auf Haiti als auch auf Jamaika den Hunden von Kuba eine verhängnisvolle Berühmtheit verschafft hat, war vor der Verordnung, die ich oben zitiert habe, [damit meint Humboldt das Reglamento sobre los Negros Cimmarrones vom 20. Dez. 1796, A.M.] in der grausamsten Weise üblich.“

69 Der Code Noir ist ein Dekret in zwei Versionen. Die erste Fassung wurde vom französischen König Louis XIV 1685 erlassen. In der zweiten wurden einige Artikel ausgelassen, sie stammt von 1724 und wurde von Louis XV autorisiert. Vgl. Sala-Molins Louis (2007), S. 84f.

70 Im Original heißt es: „L’esclave fugitif qui aura été en fuite pendant un mois à compter du jour que son maître l’aura dénoncé en justice, aura les oreilles coupées et sera marqué d’une fleur de lis sur une épaule; et s’il récidive une autre fois à compter pareillement du jour de la dénonciation, aura le jarret coupé et il sera marqué d’une fleur de lis sur l’autre épaule; et la troisième fois il sera puni de mort.“ Louis XV (1727=1724), S. 9.

71 Im Original: „Défendons aussi à tous nos sujets desdits pays, de quelque qualité et condition qu’ils soient, de donner ou faire donner de leur autorité privée la question ou torture à leurs esclaves sous quelque prétexte que ce soit, ni de leur faire ou faire faire aucune mutilation de membre, à peine de confiscation des esclaves, et d’être procédé contre eux extraordinairement. Leur permettons seulement, lorsqu’ils croiront que les esclaves l’auront mérité, de les faire enchaîner et battre de verges ou de cordes.“ Ebd., S. 10.

72 Humboldt 2016, Bl. 144r (S. 15). Übers.: „Der Code noir 1724. Art. 32 besagt ‚Dem geflüchteten Sklaven werden nach einem Monat Abwesenheit die Ohren abgeschnitten, wenn er im 2. Monat rückfällig wird, wird ihm die Kniekehle durchgeschnitten (Nr. 10) das dritte Mal wird er mit dem Tode bestraft.’ Artikel 38 verbietet es (also wird es Beispiele gegeben haben, dass man es tat!!), ‘aus ihrer nicht öffentlichen Autorität heraus die besagte Folter an den Sklaven auszuüben oder sie zu verstümmeln, das Gesetz erlaubt den Herren (ohne Einschränkung) sie anzuketten und sie mit Ruten oder mit Seilen zu schlagen, wenn sie glauben, dass die Sklaven es verdienen.‘ Es ist keine Folter!“

73 Humboldt 1826, Bd. I, S. 327. Übers.: „Was für ein Gegensatz zwischen der Menschlichkeit der ältesten spanischen Gesetze hinsichtlich der Sklaverei und den Spuren der Barbarei, die man auf jeder Seite des Code noir und in manchen Gesetzen der Provinzen der englischen Antillen findet!“

74 Ebd., S. 328. Übers.: „Ich muss nicht hinzufügen, dass diese englischen Gesetze, die vor 30 bis 40 Jahren in Kraft waren, durch menschlichere Gesetze ersetzt wurden. Was ich von der Gesetzgebung der französischen Antillen nicht sagen kann, wo sechs jungen Sklaven, die verdächtigt wurden, eine Flucht beabsichtigt zu haben, nach einem 1815 verkündeten Urteil, die Kniekehlen durchgeschnitten wurden.“

75 Humboldt 2016, Bl. 128v (S. 2), Randbemerkung. Übers.: „Die neue segenbringende Vorschrift über die Cimarrones ist vom 20. Dezember 1796 [...] Dass das Gesetz sich verändert hat. Was für ein Kontrast zum Code noir, die durchgeschnittene Kniekehle.“

76 Ebd., Bl. 128v (S. 2); Bl. 143v–144r (S. 14–15); ders. 1826, Bd. I, S. 325. Diese Ansicht geht vor allem auf den kubanischen Reformer der Sklavereigesetze Francisco de Arango y Pareño zurück, der in jahrelangem freundschaftlichen Kontakt mit Humboldt stand. Auch später im 20. Jahrhundert wurde die These von der Güte der lateinamerikanischen Sklaverei von Frank Tannenbaum wieder aufgegriffen. Heute wird sie von vielen Forschern lediglich als Mythos und „Entschuldigungstopos der kreolischen Oligarchien“ aufgefasst. Vgl. Zeuske 2002; ders. 2009, S. 246.

77 Humboldt 2016, Bl. 143v–144r (S. 14–15). Übers.: „Die spanischen Gesetze begünstigen überall die Freiheit.“

78 Humboldt 1826, Bd. I, S. 317f. Übers.: „Man könnte die Weisheit der Gesetzgebung in den neuen Republiken des spanischen Amerika, die von Geburt an ernsthaft mit der völligen Tilgung der Sklaverei beschäftigt waren, nicht genug loben.“

79 Ebd., S. 146f. Übers.: „In keinem Teil der Welt, wo Sklaverei herrscht, sind Freilassungen so häufig wie auf der Insel Kuba. Die spanische Gesetzgebung, weit davon entfernt, sie zu verhindern oder sie kostspielig zu machen, wie es die englischen und französischen Gesetze tun, fördert die Freiheit.“

80 Ders. 2016, Bl. 127r-127v (S. 1–2). Übers.: „Die spanische Sklaven-Gesetzgebung ist genauso konfus wie die aller Nationen.“ Mehr zu dieser Beurteilung und zu den spanischen Gesetzen im Allgemeinen siehe Zeuske 2016, Nr. 98f.

81 Humboldt 1826, Bd. I, S. 327f. Übers.: „Trotz der Weisheit und Milde der spanischen Gesetzgebung, wie vielen Exzessen bleibt der Sklave in der Einsamkeit einer Plantage oder einer Farm ausgesetzt, dort, wo ein roher capatez [span. Aufseher, A.M.], mit einem Buschmesser und einer Geißel ausgestattet, ungestraft seine absolute Herrschaft ausübt! Das Gesetz beschränkt weder die Bestrafung des Sklaven noch die Dauer seiner Arbeit. Genauso wenig schreibt es die Qualität und Quantität der Nahrungsmittel vor. Sie erlaubt es dem Sklaven, es ist wahr, sich an den Richter zu wenden, damit dieser dem Herrn vorschreibt, gerechter zu sein: aber diese Zuflucht ist fast illusorisch; denn es besteht ein anderes Gesetz, wonach man jeden Sklaven festnehmen und zurückschicken soll, der sich ohne Erlaubnis mehr als anderthalb Meilen von der Plantage, der er angehört, entfernt hat. Wie kann also der gegeißelte, vom Hunger und von der Arbeitsüberlastung entkräftete Sklave vor dem Richter erscheinen? Und wenn es ihm gelingt, dort zu erscheinen, wie kann er dort gegen einen mächtigen Herrn verteidigt werden, der als Zeugen die bestochenen Mitwisser seiner Unerbittlichkeiten bestellt?“

82 Ebd., S. 306f. Übers.: „Ich habe den Zustand der Schwarzen beobachtet in Ländern, wo die Gesetze, die Religion und die nationalen Sitten dazu tendieren, ihr Schicksal zu mildern; und dennoch habe ich, als ich Amerika verließ, dieselbe Verabscheuung der Sklaverei beibehalten, die ich in Europa entwickelt hatte.”

83 Humboldt 1826, Bd. I, S. 309. Übers.: „[…] das größte aller Übel, welche die Menschheit bedrückt haben.“

84 Auf weitere Leserschaft deutet beispielsweise ein Vermerk mit der Adresse einer abolitionistischen Gesellschaft hin, der nicht von Humboldts Hand stammt. Siehe Humboldt 2016, Bl. 133r (angeklebter Zettel, auf S. 7a). Vielleicht war sich Humboldt tatsächlich einer späteren Leserschaft bewusst und legte sein Werk so an, dass auch das Manuskript wichtige Informationen lieferte, die in den publizierten Werken zu jener Zeit allgemein bekannt oder aber gefährlich waren und dort deshalb fehlen.

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